Stand: 3.4.2022
Pfr. DG
Unterhalb finden Sie unser Hygienekonzept für den Gottesdienstbesuch vor.
Umsetzung der Diözesanen Anweisungen für die Liturgie in der Diözese Regensburg zur Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften in der Pfarrkirche St. Vinzenz von Paul, Landshut-Auloh und der Filialkirche Maria Heimsuchung in Frauenberg
Liebe Mitglieder der Pfarrgemeinde,
die Schließung der Kirche für den regulären Gottesdienst war in den letzten Wochen für viele von uns sicher ungewohnt und schmerzlich. Ab dem 4. Mai ist es nun wieder möglich, im Rahmen enger staatlicher und diözesaner Vorgaben Gottesdienst zu feiern.
„Ziel der nachfolgenden Rahmenvorgaben für den Ablauf eines Gottesdienstes ist es, sowohl der christlichen Verantwortung für die Gesundheit und das Leben von Menschen als auch dem Bedürfnis der Gläubigen, Gottesdienst zu feiern, gerecht zu werden. Unter strikter Einhaltung der allgemeinen staatlichen Beschränkungen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Pandemie soll deshalb schrittweise die Teilnahme an Gottesdiensten wieder ermöglicht werden. Hierfür muss das Infektionsrisiko soweit wie möglich minimiert bleiben. Der Freistaat Bayern hat daher am 29.04.2020 einige Voraussetzungen für diese Öffnung erlassen.“
Alle Maßnahmen dienen dem Infektionsschutz und letztendlich unserer Gesundheit. Wir bitten Sie daher, für die Teilnahme am Gottesdienst folgende Regelungen zu beachten:
I. Allgemeines
II. Abstandsregel
III. Hl. Messe
IV. Teilnahme an der Kommunion
V. Zur Verfügung stehende Plätze
Folgende Auflage ist angesichts der derzeit gegebenen Infektionsgefahr zwingend vorgeschrieben und nicht diskutabel. Deren Umsetzung fällt uns als Pfarrei aber nicht leicht, da wir auf der einen Seite niemanden ausschließen wollen, auf der anderen Seite jedoch an die staatlichen und diözesanen Vorgaben gebunden sind, um überhaupt die Kirche für den Gottesdienstbesuch öffnen zu dürfen:
„Für jede Kirche gilt eine Zugangsbeschränkung, die den nötigen Abstand zwischen den Teilnehmenden garantiert. […] Die Plätze in der Kirche werden nach diesen Regeln bestimmt und weithin sichtbar gekennzeichnet durch Aufkleber, Zettel oder Ähnliches. Es sollte verhindert werden, dass sich beim Betreten oder Verlassen der Sitzbank eine zu große Nähe zwischen Personen ergibt. Ein Ordnungsdienst wird dringend empfohlen.“
Pfarrkirche St. Vinzenz, Landshut-Auloh
Die maximale Anzahl an Einzelplätzen umfasst 63 Personen.
Filialkirche Maria Heimsuchung, Frauenberg
Aufgrund einer etwas anderen Architektur und mehr zur Verfügung stehenden Sitzplätzen ist im Moment eine Platzreservierung nicht notwendig. Allerdings muss auch hier durch einen Ordnungsdienst die maximale Anzahl an Einzelplätzen auf 50 Personen beschränkt werden.
VI. Für beide Kirchen gilt:
Bitte unterstützen Sie den liturgischen Dienst bei der Umsetzung der Vorgaben. Nur so können wir einen reibungslosen Ablauf des Gottesdienstes ermöglichen und auf eine annähernd würdige Weise feiern.
Ihr
Pfarrer PGR-Sprecher Kirchenpfleger Kirchenpflegerin
David Golka Markus Mitschke Siegfried Ramsauer Maria Dollinger-Wackerl
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